Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 1 U 188/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Honararanspruch nach erbrachter Architektenleistung; Mängelrüge bei Einreichen eines Bauantrages durch Architekten; Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung; Dezidierter Mängelkatalog bei Angriff einer Architektenleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 631, 634; HOAI § 8 Abs. 1, § 15
Honoraransprüche des Architekten bei nicht realisiertem Bauvorhaben
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bei Aufgabe des Projektes besteht kein Anspruch auf Nachbesserung! (IBR 1999, 542)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 13.06.1997 - 9 O 451/96
- OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 1 U 188/97
Papierfundstellen
- MDR 1999, 1381
- NZBau 2000, 146
- BauR 2000, 151 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 23 U 182/01
Zur Kündigungsmöglichkeit eines Architektenvertrages bei Überschreitung des …
Kommt - wie hier - eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht, weil das Bauvorhaben nicht mehr weiter durchgeführt wird, so wird das Honorar sofort fällig (OLG Frankfurt/M. MDR 1999, 1381; BauR 2000, 435).