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   OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 1 U 188/97   

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https://dejure.org/1999,6805
OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 1 U 188/97 (https://dejure.org/1999,6805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.1999 - 1 U 188/97 (https://dejure.org/1999,6805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 1 U 188/97 (https://dejure.org/1999,6805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honararanspruch nach erbrachter Architektenleistung; Mängelrüge bei Einreichen eines Bauantrages durch Architekten; Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung; Dezidierter Mängelkatalog bei Angriff einer Architektenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 631, 634; HOAI § 8 Abs. 1, § 15
    Honoraransprüche des Architekten bei nicht realisiertem Bauvorhaben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Aufgabe des Projektes besteht kein Anspruch auf Nachbesserung! (IBR 1999, 542)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1381
  • NZBau 2000, 146
  • BauR 2000, 151 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 23 U 182/01

    Zur Kündigungsmöglichkeit eines Architektenvertrages bei Überschreitung des

    Kommt - wie hier - eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht, weil das Bauvorhaben nicht mehr weiter durchgeführt wird, so wird das Honorar sofort fällig (OLG Frankfurt/M. MDR 1999, 1381; BauR 2000, 435).
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